Kunsttherapie, kreative Selbsterfahrung und psychosomatische Grundversorgung in Fürth

 Seelenbilder 

 
Ihr kreativer Weg zu mehr Klarheit & innerer Stärke

 

 

Sie müssen nicht malen oder zeichnen können!

Honorar

 

 

Für eine Sitzung von 60 (-90) Minuten berechne ich 90 €.
Einschließlich sämtlicher benötigter Materialien für die Kunst- und Gestaltungstherapie.
 
Bitte sagen Sie bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab. Der Termin ist nur für Sie geblockt und kann nicht kurzfristig an einen anderen wartenden Menschen vergeben werden.
 
Bei Fernbleiben vom Termin ohne rechtzeitige Absage (Telefon, Email) muss ich Ihnen die vereinbarte Sitzung leider in voller Summe in Rechnung stellen.
 
 
Kostenübernahme durch Krankenkassen?
 
Meine Privatärztliche Praxis richtet sich an Selbstzahler.
 
Ich habe bewusst keine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung, somit ist eine Abrechnung für gesetzlich und privat Versicherte erstmal nicht vorgesehen.
 
Dies hat für beide Versicherungsmodalitäten den Vorteil, dass Sie sich nicht einer psychiatrischen Diagnosestellung aussetzen müssen. Es werden keine Inhalte oder Daten der Gespräche für eine Beantragung einer eventuellen Kostenübernahme dokumentiert, was sich auf den Abschluss von Versicherungen oder Arbeitsverträgen und Verbeamtungen auswirken könnte.
 
Zusätzlich haben Sie dadurch bei mir als Selbstzahler auch den Vorteil einer kurzfristig möglichen Terminvereinbarung. Sie müssen nicht auf die Bearbeitung und Genehmigung einer Kostenübernahme warten.
 
Gerne können Sie jedoch selbst mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse oder Beihilfe Kontakt aufnehmen und anfragen, ob die Kosten ganz oder anteilig übernommen werden. 
Hierfür muss der Haus- oder Facharzt für Sie ein Rezept über 20 Stunden Kunsttherapie ausstellen, auf dem sowohl die Diagnose, als auch explizit Kunsttherapie als Therapieform aufgeführt werden. Die Kopie dieses Rezeptes reichen Sie selbst in einem schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein und klären vor der Behandlung ab, ob und wieweit die Kosten übernommen werden oder Zuschüsse gewährt werden.